Finanzierungsmöglichkeiten
Was darf ein Alltagsbegleiter leisten?
- Unterstützung im Haushalt:
- Reinigung der Wohnung (z. B. Staubsaugen, Wischen, Bad putzen)
- Wäschepflege (Waschen, Bügeln, Aufhängen)
- Zubereitung von Mahlzeiten und Tisch decken
- Betten machen und beziehen
- Müllentsorgung
- Begleitung und Einkäufe:
- Gemeinsamer oder erledigter Wocheneinkauf / Besorgungen
- Begleitung zu Arztterminen, Behörden, Therapieeinrichtungen oder zur Bank
- Spaziergänge und Ausflüge
- Freizeitgestaltung und gesellschaftliche Teilhabe:
- Gesellschaft leisten (Gespräche führen, Vorlesen, Gesellschaftsspiele)
- Motivation und Unterstützung bei Hobbys
- Begleitung zu kulturellen oder sozialen Veranstaltungen
- Organisation und Kognitionstraining:
- Unterstützung bei der Strukturierung des Alltags
- Gedächtnistraining und leichte Bewegungsübungen
- Hilfe beim Sortieren von Post oder einfachen administrative Tätigkeiten (keine Rechts- oder Finanzberatung)
Wieviel finanzielle Unterstützung kann ich durch die Pflegekasse erhalten?
Pflegebedürftigen stehen aktuell 131 € pro Monat zu.
Ich bin nach Landesrecht zertifiziert (nach § 45a/b SGB XI).
Daher kann ich Leistungen direkt mit der Pflegekasse (§ 45b SGB XI) abrechnen.
Ab Pflegegrad 1 können diese Leistungen bewilligt werden.
Gesetzliche Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung wird durch die Krankenkassenbeiträge automatisch mitbezahlt und ist eine Art Teilkaskoversicherung:
sie deckt eine Grundversorgung ab, trägt jedoch meist nicht die vollen Gesamtkosten.
In Deutschland kann die Pflegekasse (Teil jeder Krankenkasse) einen Teil der Kosten für den Alltagsbegleiter übernehmen.
Voraussetzung: die Beeinträchtigung hält voraussichtlich länger als sechs Monate an.
Kurzdefinition Pflegegrade
Pflegegrad 1:
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2:
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3:
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Fragen Sie unsere Dienstleistungen an.
Wir sind zertifiziert nach § 45a/b SGB XI