Finanzierungsmöglichkeiten

Was darf ein Alltagsbegleiter leisten?

  • Unterstützung im Haushalt:
  • Reinigung der Wohnung (z. B. Staubsaugen, Wischen, Bad putzen)
  • Wäschepflege (Waschen, Bügeln, Aufhängen)
  • Zubereitung von Mahlzeiten und Tisch decken
  • Betten machen und beziehen
  • Müllentsorgung
  • Begleitung und Einkäufe:
  • Gemeinsamer oder erledigter Wocheneinkauf / Besorgungen
  • Begleitung zu Arztterminen, Behörden, Therapieeinrichtungen oder zur Bank
  • Spaziergänge und Ausflüge
  • Freizeitgestaltung und gesellschaftliche Teilhabe:
  • Gesellschaft leisten (Gespräche führen, Vorlesen, Gesellschaftsspiele)
  • Motivation und Unterstützung bei Hobbys
  • Begleitung zu kulturellen oder sozialen Veranstaltungen
  • Organisation und Kognitionstraining:
  • Unterstützung bei der Strukturierung des Alltags
  • Gedächtnistraining und leichte Bewegungsübungen
  • Hilfe beim Sortieren von Post oder einfachen administrative Tätigkeiten (keine Rechts- oder Finanzberatung)


Wieviel finanzielle Unterstützung kann ich durch die Pflegekasse erhalten?

Pflegebedürftigen stehen aktuell 131 € pro Monat zu.


Ich bin nach Landesrecht zertifiziert (nach § 45a/b SGB XI).

Daher kann ich Leistungen direkt mit der Pflegekasse (§ 45b SGB XI) abrechnen.


Ab Pflegegrad 1 können diese Leistungen bewilligt werden.

  • Gesetzliche Pflegeversicherung

    Die gesetzliche Pflegeversicherung wird durch die Krankenkassenbeiträge automatisch mitbezahlt und ist eine Art Teilkaskoversicherung:

    sie deckt eine Grundversorgung ab, trägt jedoch meist nicht die vollen Gesamtkosten.


    In Deutschland kann die Pflegekasse (Teil jeder Krankenkasse) einen Teil der Kosten für den Alltagsbegleiter übernehmen.

    Voraussetzung: die Beeinträchtigung hält voraussichtlich länger als sechs Monate an.

  • Kurzdefinition Pflegegrade

    Pflegegrad 1:

    Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


    Pflegegrad 2:

    Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


    Pflegegrad 3:

    Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


    Pflegegrad 4:

    Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


    Pflegegrad 5:

    Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Fragen Sie unsere Dienstleistungen an.

Wir sind zertifiziert nach § 45a/b SGB XI